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The SDG Goals

Die SDG-Ziele

SDDG GOAL 1

Die Überwindung der Armut ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Armut gibt es in vielen Formen. Die absolute, mitunter existenzbedrohende Armut ist nicht vergleichbar mit der Situation von Menschen mit niedrigem Einkommen in Europa oder den Vereinigten Staaten. Beide Formen der Armut müssen jedoch bekämpft werden.

Was soll erreicht werden?
  • Bis 2030 soll die extreme Armut - derzeit definiert als der Anteil der Menschen, die von weniger als $1,25 pro Tag leben müssen - für alle Menschen überall beseitigt werden.
  • Bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder aller Altersgruppen, die in Armut leben, in all ihren Dimensionen gemäß der jeweiligen nationalen Definition um mindestens die Hälfte reduzieren.
  • Umsetzung von Sozialschutzsystemen und -maßnahmen, die den nationalen Gegebenheiten angemessen sind, für alle, einschließlich der Grundsicherung, und Erreichung einer breiten Abdeckung der Armen und Schwachen bis 2030.
  • Bis 2030 sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, Landbesitz und -kontrolle, Erbschaft, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und Finanzdienstleistungen, einschließlich Mikrofinanzierung, haben.
  • Bis 2030 die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in gefährdeten Situationen erhöhen und ihre Gefährdung und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern.
  • Schaffung solider politischer Rahmenbedingungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien zur Unterstützung beschleunigter Investitionen in Maßnahmen zur Armutsbekämpfung.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Gewährleistung einer erheblichen Mobilisierung von Ressourcen aus einer Vielzahl von Quellen, auch durch eine verstärkte Entwicklungszusammenarbeit, um den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern ausreichende und vorhersehbare Ressourcen für die Durchführung von Programmen und politischen Maßnahmen zur Beendigung der Armut in all ihren Dimensionen zur Verfügung zu stellen.

Weltweit sind fast 800 Millionen Menschen von Unterernährung betroffen, die meisten von ihnen sind Frauen und Kinder. In der Agenda 2030 wurde das Ziel festgelegt, den Hunger und alle Formen der Unterernährung in der Welt in den nächsten 15 Jahren zu beenden. Ziel 2 enthält neben der Beseitigung des Hungers auch ein Unterziel zur Beseitigung aller Formen von Unterernährung. Die Qualität der Nahrungsmittel ist dabei ebenso wichtig wie die Quantität. Das Ziel bezieht auch wirtschaftliche Aspekte ein, darunter die Verdoppelung der landwirtschaftlichen Produktivität und der Einkommen von Kleinbauern bis 2030. Um sicherzustellen, dass die Steigerung der Nahrungsmittelproduktion nicht auf Kosten der Umwelt geht, enthält Ziel 2 auch Vorgaben zur Gewährleistung einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Was soll erreicht werden?
  • Beendigung des Hungers bis 2030 und Gewährleistung, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und die Schwachen, einschließlich Kleinkinder, das ganze Jahr über Zugang zu sicheren, nahrhaften und ausreichenden Nahrungsmitteln haben.
  • Beendigung aller Formen der Unterernährung bis 2030, u. a. durch Erreichen der international vereinbarten Ziele in Bezug auf Wachstumsbeschränkung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025, und Berücksichtigung der Ernährungsbedürfnisse von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen sowie älteren Menschen.
  • Bis 2030 Verdoppelung der landwirtschaftlichen Produktivität und des Einkommens von Kleinproduzenten, insbesondere von Frauen, indigenen Völkern, bäuerlichen Familienbetrieben, Viehzüchtern und Fischern, u. a. durch sicheren und gerechten Zugang zu Land, anderen produktiven Ressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten und Möglichkeiten der Wertschöpfung und außerlandwirtschaftlichen Beschäftigung.
  • Bis 2030 Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktionssysteme und Einführung widerstandsfähiger landwirtschaftlicher Praktiken, die die Produktivität und die Erträge steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Bodenqualität schrittweise verbessern.
  • bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen und Nutztieren sowie ihrer wilden Verwandten zu erhalten, u. a. durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen, die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens ergeben, sowie die gerechte und ausgewogene Aufteilung dieser Vorteile zu fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Erhöhung der Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die landwirtschaftliche Forschung und Beratung, die Technologieentwicklung und die Genbanken für Nutzpflanzen und -tiere, auch durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftlichen Produktionskapazitäten in den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, zu verbessern.
  • Schaffung solider politischer Rahmenbedingungen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene auf der Grundlage armutsorientierter und geschlechtersensibler Entwicklungsstrategien zur Unterstützung beschleunigter Investitionen in Maßnahmen zur Armutsbekämpfung Korrektur und Vermeidung von Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten, u. a. durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung, im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde.
  • Maßnahmen zu ergreifen, um das reibungslose Funktionieren der Märkte für Nahrungsmittel und ihre Derivate zu gewährleisten und den raschen Zugang zu Marktinformationen, auch über Nahrungsmittelreserven, zu erleichtern, um extreme Preisschwankungen bei Nahrungsmitteln zu begrenzen.

Trotz weltweiter Verbesserungen im Gesundheitsbereich, z. B. bei der Bekämpfung von Krankheiten wie AIDS, Tuberkulose und Malaria, sind die Ergebnisse in vielen anderen Bereichen, z. B. bei der Reduzierung der Kinder- und Müttersterblichkeit, hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Gesundheitsprobleme sollten nicht einzeln betrachtet werden, sondern. Es hat sich gezeigt, dass Bildung und Ernährungssicherheit den Erfolg von Gesundheitsprogrammen beeinflussen. Ziel 3 umfasst Anstrengungen zur Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit und zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wie AIDS, Malaria und Tuberkulose. Das Ziel umfasst aber auch den Kampf gegen nicht übertragbare Krankheiten wie Diabetes und die Verhütung von Verkehrsunfällen und Drogenmissbrauch. Alle Menschen sollen Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten und Arzneimitteln haben und vor finanziellen Risiken geschützt sein. Bis 2030 soll der allgemeine Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, gewährleistet sein.

Was soll erreicht werden?
  • Senkung der weltweiten Müttersterblichkeit auf unter 70 pro 100.000 Lebendgeburten bis 2030.
  • Bis 2030: Beendigung der vermeidbaren Todesfälle bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren mit dem Ziel, dass alle Länder die Neugeborenensterblichkeit auf mindestens 12 pro 1.000 Lebendgeburten und die Sterblichkeit bei Kindern unter 5 Jahren auf mindestens 25 pro 1.000 Lebendgeburten senken.
  • Bis 2030 Beseitigung von AIDS, Tuberkulose- und Malariaepidemien und vernachlässigten Tropenkrankheiten sowie Bekämpfung von Hepatitis, durch Wasser übertragenen Krankheiten und anderen übertragbaren Krankheiten.
  • Bis 2030 Reduzierung der vorzeitigen Sterblichkeit durch nicht übertragbare Krankheiten um ein Drittel durch Prävention und Behandlung sowie Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens.
  • Stärkung der Prävention und Behandlung von Drogenmissbrauch, insbesondere von Drogenmissbrauch und schädlichem Alkoholkonsum.
  • Halbierung der Zahl der Todesopfer und Verletzten bei Straßenverkehrsunfällen weltweit bis 2020.
  • Bis 2030: Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in die nationalen Politiken und Programme.
  • Erreichen einer allgemeinen Gesundheitsversorgung, einschließlich einer finanziellen Risikoabsicherung, des Zugangs zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und des Zugangs zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und erschwinglichen grundlegenden Arzneimitteln und Impfstoffen für alle.
  • Bis 2030 deutliche Verringerung der Zahl der Todesfälle und Krankheiten, die auf gefährliche Chemikalien sowie Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung und -kontaminierung zurückzuführen sind.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Stärkung der Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums in allen Ländern auf angemessene Weise.
  • Unterstützung der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln gegen übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten, von denen vor allem die Entwicklungsländer betroffen sind, Gewährleistung des Zugangs zu erschwinglichen grundlegenden Arzneimitteln und Impfstoffen im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, in der das Recht der Entwicklungsländer auf Folgendes bekräftigt wird
  • die Bestimmungen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Gewährleistung des Zugangs zu Arzneimitteln für alle in vollem Umfang zu nutzen.
  • die Finanzierung des Gesundheitswesens und die Einstellung, Ausbildung, Schulung und Bindung von Gesundheitspersonal in den Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselstaaten, deutlich zu erhöhen.
  • Stärkung der Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management von nationalen und globalen Gesundheitsrisiken.

Die internationale Gemeinschaft hat die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Grundbildung und Berufsausbildung in Erinnerung gerufen. Qualitativ hochwertige Grundbildung und Berufsbildung sind von zentraler Bedeutung für die Verbesserung der Lebensbedingungen des Einzelnen, der Gemeinschaften und der Gesellschaft als Ganzes. Ziel 4 fordert, dass alle - Kinder, Jugendliche, Erwachsene und insbesondere die Ärmsten und am stärksten Benachteiligten - Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Grundbildung und Berufsausbildung haben sollen. Diese sollte sich an ihren individuellen Bedürfnissen und ihrem Lebensumfeld orientieren. Auf diese Weise soll die Bildung zu einer sicheren, nachhaltigen und interdependenten Welt beitragen.

Was soll erreicht werden?
  • Senkung der weltweiten Müttersterblichkeit auf unter 70 pro 100.000 Lebendgeburten bis 2030.
  • Bis 2030: Beendigung der vermeidbaren Todesfälle bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren mit dem Ziel, dass alle Länder die Neugeborenensterblichkeit auf mindestens 12 pro 1.000 Lebendgeburten und die Sterblichkeit bei Kindern unter 5 Jahren auf mindestens 25 pro 1.000 Lebendgeburten senken.
  • Bis 2030 Beseitigung von AIDS, Tuberkulose- und Malariaepidemien und vernachlässigten Tropenkrankheiten sowie Bekämpfung von Hepatitis, durch Wasser übertragenen Krankheiten und anderen übertragbaren Krankheiten.
  • Bis 2030 Reduzierung der vorzeitigen Sterblichkeit durch nicht übertragbare Krankheiten um ein Drittel durch Prävention und Behandlung sowie Förderung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens.
  • Stärkung der Prävention und Behandlung von Drogenmissbrauch, insbesondere von Drogenmissbrauch und schädlichem Alkoholkonsum.
  • Halbierung der Zahl der Todesopfer und Verletzten bei Straßenverkehrsunfällen weltweit bis 2020.
  • Bis 2030: Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung, und Einbeziehung der reproduktiven Gesundheit in die nationalen Politiken und Programme.
  • Erreichen einer allgemeinen Gesundheitsversorgung, einschließlich einer finanziellen Risikoabsicherung, des Zugangs zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und des Zugangs zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und erschwinglichen grundlegenden Arzneimitteln und Impfstoffen für alle.
  • Bis 2030 deutliche Verringerung der Zahl der Todesfälle und Krankheiten, die auf gefährliche Chemikalien sowie Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung und -kontaminierung zurückzuführen sind.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Stärkung der Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums in allen Ländern auf angemessene Weise.
  • Unterstützung der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Arzneimitteln gegen übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten, von denen vor allem die Entwicklungsländer betroffen sind, Gewährleistung des Zugangs zu erschwinglichen grundlegenden Arzneimitteln und Impfstoffen im Einklang mit der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit, in der das Recht der Entwicklungsländer auf Folgendes bekräftigt wird
  • die Bestimmungen des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums über Flexibilitäten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Gewährleistung des Zugangs zu Arzneimitteln für alle in vollem Umfang zu nutzen.
  • die Finanzierung des Gesundheitswesens und die Einstellung, Ausbildung, Schulung und Bindung von Gesundheitspersonal in den Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselstaaten, deutlich zu erhöhen.
  • Stärkung der Kapazitäten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management von nationalen und globalen Gesundheitsrisiken.

Die Ungleichheit der Geschlechter ist eines der größten Hindernisse für nachhaltige Entwicklung, Wirtschaftswachstum und Armutsbekämpfung. Ziel 5 fordert die Chancengleichheit von Männern und Frauen in der wirtschaftlichen Entwicklung, die Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich der Abschaffung von Früh- und Zwangsheirat, und die gleichberechtigte Teilhabe auf allen Ebenen.

Was soll erreicht werden?
  • Beendigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt.
  • Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und privaten Bereich, einschließlich Menschenhandel sowie sexueller und anderer Formen der Ausbeutung.
  • Abschaffung aller schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Früh- und Zwangsehe und weibliche Genitalverstümmelung.
  • Anerkennung und Wertschätzung unbezahlter Betreuungs- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Maßnahmen des Sozialschutzes und die Förderung geteilter Verantwortung in Haushalt und Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten.
  • Gewährleistung der uneingeschränkten und effektiven Beteiligung von Frauen und der Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Entscheidungsebenen im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben.
  • Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, wie im Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Peking und den Ergebnisdokumenten der Überprüfungskonferenzen vereinbart.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Durchführung von Reformen, um Frauen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften gleiche Rechte in Bezug auf wirtschaftliche Ressourcen sowie den Zugang zu und die Kontrolle über Land und andere Formen von Eigentum, Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürliche Ressourcen zu gewähren.
  • Verbesserung des Einsatzes von Grundlagentechnologien, insbesondere von Informations- und Kommunikationstechnologien, zur Förderung der Selbstbestimmung von Frauen.
  • Verabschiedung und Stärkung solider politischer Maßnahmen und durchsetzbarer Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen.

ZIEL 6: SAUBERES WASSER UND SANITÄRE VERSORGUNG

Der Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen ist ein Menschenrecht und zusammen mit der Ressource Wasser ein entscheidender Faktor für alle Aspekte der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung. Ziel 6 umfasst neben dem Zugang zu Trinkwasser, sanitären Einrichtungen und Hygiene weitere Unterziele zum Schutz und zur Wiederherstellung der wasserbezogenen Ökosysteme. Die Wasserqualität soll verbessert und die Verschmutzung des Wassers durch gefährliche Chemikalien reduziert werden. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll für eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf allen Ebenen gefördert werden.

Was soll erreicht werden?
  • Erreichung eines allgemeinen und gerechten Zugangs zu sicherem und erschwinglichem Trinkwasser für alle bis 2030.
  • Bis 2030: Zugang zu angemessener und gerechter Sanitärversorgung und Hygiene für alle und Beendigung der Defäkation im Freien, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und Menschen in prekären Situationen.
  • Bis 2030 Verbesserung der Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung der Einleitung und Minimierung der Freisetzung von gefährlichen Chemikalien und Stoffen, Halbierung des Anteils unbehandelter Abwässer und deutliche Steigerung des Recyclings und der sicheren Wiederverwendung weltweit.
  • Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren erheblich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Versorgung mit Süßwasser sicherstellen, um die Wasserknappheit zu bekämpfen und die Zahl der Menschen, die unter Wasserknappheit leiden, deutlich zu verringern.
  • Bis 2030: Umsetzung einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf allen Ebenen, gegebenenfalls auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
  • Bis 2020 Schutz und Wiederherstellung von mit dem Wasser verbundenen Ökosystemen, einschließlich Bergen, Wäldern, Feuchtgebieten, Flüssen, Grundwasserleitern und Seen.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • bis 2030 die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Aufbau von Kapazitäten für Maßnahmen und Programme im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, einschließlich der Sammlung und Speicherung von Wasser, der Entsalzung, der effizienten Wassernutzung, der Abwasserbehandlung, des Recyclings und der Wiederverwendung von Technologien, ausbauen.
  • Unterstützung und Stärkung der Beteiligung der lokalen Gemeinschaften an der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Abwasserentsorgung.

Der Zugang zu Energie ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung vieler der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Heute haben 1,6 Milliarden Menschen weltweit keinen Zugang zu Elektrizität, und 2,5 Milliarden Menschen sind auf traditionelle Biomasse als Energiequelle angewiesen. Ziel 7 fordert daher den allgemeinen Zugang zu erschwinglichen, zuverlässigen und modernen Energiedienstleistungen. Da eine nachhaltige Entwicklung eine klimaverträgliche Wirtschaftsentwicklung voraussetzt, soll der Anteil der erneuerbaren Energien am globalen Energiemix deutlich erhöht und die globale Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppelt werden. Die Forschung in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz soll ebenso gefördert werden wie Investitionen in Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien.

Was soll erreicht werden?
  • Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu erschwinglichen, zuverlässigen und modernen Energiedienstleistungen bis 2030.
  • Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am globalen Energiemix deutlich erhöht werden.
  • Verdoppelung der weltweiten Steigerungsrate bei der Energieeffizienz bis 2030.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Bis 2030 Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Erleichterung des Zugangs zu Forschung und Technologie im Bereich der sauberen Energie, insbesondere zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und fortschrittlichen und sauberen Technologien für fossile Brennstoffe, sowie Förderung von Investitionen in Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien.
  • Bis 2030 Ausbau der Infrastruktur und Modernisierung der Technologie zur Bereitstellung moderner und nachhaltiger Energiedienstleistungen für alle in den Entwicklungsländern und in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselstaaten und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Förderprogrammen.

Aktuellen Daten zufolge sind weltweit mehr als 200 Millionen Menschen arbeitslos, insbesondere junge Menschen. Arbeit und Wirtschaftswachstum spielen eine Schlüsselrolle bei der Armutsbekämpfung. Ziel 8 enthält Unterziele zum Wirtschaftswachstum, zur Steigerung der Produktivität und zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze. Zwangsarbeit soll bekämpft und moderne Sklaverei und Menschenhandel sollen bis 2030 beendet werden. Nachhaltiges Wirtschaftswachstum darf nicht auf Kosten der Umwelt erreicht werden. Ziel 8 fordert daher die weltweite Verbesserung der Ressourceneffizienz in Verbrauch und Produktion und strebt die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung an.

Was soll erreicht werden?
  • Aufrechterhaltung eines Pro-Kopf-Wirtschaftswachstums im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten und eines jährlichen BIP-Wachstums von mindestens 7 % in den am wenigsten entwickelten Ländern.
  • Erzielung einer höheren wirtschaftlichen Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation, auch durch Konzentration auf wertschöpfungsintensive und arbeitsintensive Sektoren.
  • Förderung einer entwicklungsorientierten Politik, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützt und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben fördert, unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen.
  • Bis 2030 schrittweise Verbesserung der globalen Ressourceneffizienz in Verbrauch und Produktion und Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Umweltzerstörung im Einklang mit dem Zehnjahresprogramm für nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster, wobei die Industrieländer die Führung übernehmen sollen.
  • Bis 2030 eine produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen.
  • Bis 2020 soll der Anteil der jungen Menschen, die keine Arbeit haben und keine Ausbildung absolvieren, deutlich gesenkt werden.
  • Sofortige und wirksame Maßnahmen zur Abschaffung der Zwangsarbeit, zur Beendigung der modernen Sklaverei und des Menschenhandels sowie zur Gewährleistung des Verbots und der Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einberufung und des Einsatzes von Kindersoldaten, und zur Beendigung aller Formen der Kinderarbeit bis 2025.
  • Schutz der Arbeitnehmerrechte und Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds für alle Arbeitnehmer, einschließlich Wanderarbeitnehmern, insbesondere weiblichen Wanderarbeitnehmern, und Arbeitnehmern in prekären Beschäftigungsverhältnissen.
  • Bis 2030: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert.
  • Stärkung der Kapazitäten der nationalen Finanzinstitute, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu fördern und zu erweitern.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Aufstockung der im Rahmen der Handelshilfe für die Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder bereitgestellten Hilfe, u.a. durch den verstärkten integrierten Rahmen für handelsbezogene technische Hilfe für die am wenigsten entwickelten Länder.
  • Entwicklung und Einführung einer globalen Strategie für Jugendbeschäftigung bis 2020 und Umsetzung des globalen Beschäftigungspakts der Internationalen Arbeitsorganisation.

Investitionen in nachhaltige Infrastruktur und in wissenschaftliche und technologische Forschung steigern das Wirtschaftswachstum, schaffen Arbeitsplätze und fördern den Wohlstand. In den nächsten 15 Jahren sollen in den Entwicklungs- und Schwellenländern Infrastrukturprojekte in Milliardenhöhe umgesetzt werden. Bei Ziel 9 geht es um den Aufbau widerstandsfähiger Infrastrukturen und die Förderung einer nachhaltigen Industrialisierung und Innovation. Um Infrastrukturen und Industrien nachhaltig zu gestalten, sollen bis 2030 Ressourcen effizienter genutzt und saubere, umweltverträgliche Technologien und Industrieprozesse gefördert werden. Technologieentwicklung, Forschung und Innovation sollen unterstützt werden, insbesondere in Entwicklungsländern.

Was soll erreicht werden?
  • Aufbau einer hochwertigen, zuverlässigen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastrukturen, zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des menschlichen Wohlergehens, wobei der Schwerpunkt auf einem erschwinglichen und gerechten Zugang für alle liegt.
  • eine breit angelegte und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend den nationalen Gegebenheiten deutlich zu erhöhen und den Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern zu verdoppeln.
  • Verbesserung des Zugangs kleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschließlich erschwinglicher Kredite, und ihrer Einbeziehung in Wertschöpfungsketten und Märkte, insbesondere in Entwicklungsländern.
  • Bis 2030 Modernisierung der Infrastruktur und Umrüstung der Industrie, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterer Ressourcennutzung und verstärktem Einsatz sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten handeln sollten.
  • Verbesserung der wissenschaftlichen Forschung und Steigerung der technologischen Kapazität der Industriesektoren in allen Ländern und in den Entwicklungsländern, u. a. durch Förderung der Innovation und eine deutliche Erhöhung der Zahl der in Forschung und Entwicklung tätigen Personen pro Million Einwohner sowie der öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2030.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Erleichterung der Entwicklung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in Entwicklungsländern durch verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung für afrikanische Länder, die am wenigsten entwickelten Länder, Binnenentwicklungsländer und kleine Inselstaaten.
  • Unterstützung der Entwicklung einheimischer Technologien, der Forschung und der Innovation in den Entwicklungsländern, u. a. durch die Gewährleistung eines günstigen politischen Umfelds für die industrielle Diversifizierung und die Wertschöpfung im Rohstoffsektor.
  • Erhebliche Ausweitung des Zugangs zur Informations- und Kommunikationstechnologie mit dem Ziel, bis 2020 einen universellen und erschwinglichen Internetzugang in den am wenigsten entwickelten Ländern zu schaffen.

Die weltweiten Ungleichheiten sind sehr groß und eines der größten Hindernisse für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. In den letzten Jahren haben die Ungleichheiten innerhalb vieler Länder zugenommen. Daher konzentriert sich Ziel 10 auf die Verringerung der Ungleichheiten innerhalb und zwischen den Ländern. Ziel 10 fordert eine nachhaltige Steigerung des Einkommenswachstums für die ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung. Bis 2030 sollen alle Menschen in die Lage versetzt und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Integration gefördert werden. Die Chancengleichheit soll durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken gewährleistet werden. Die geordnete und sichere Migration und Mobilität von Menschen soll erleichtert werden. Die Entwicklungsländer sollten in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen besser vertreten sein und ein größeres Mitspracherecht bei der Entscheidungsfindung haben.

Was soll erreicht werden?
  • Bis 2030 schrittweise Erzielung und Aufrechterhaltung eines Einkommenswachstums über dem nationalen Durchschnitt für die ärmsten 40 % der Bevölkerung.
  • Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Integration zu fördern.
  • Gewährleistung der Chancengleichheit und Verringerung der Ungleichheit der Ergebnisse, insbesondere durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzlicher, politischer und anderer Maßnahmen in diesem Bereich.
  • Politische Maßnahmen ergreifen, insbesondere in den Bereichen Steuern, Löhne und Sozialschutz, und schrittweise mehr Gleichheit erreichen.
  • Verbesserung der Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen und verstärkte Anwendung der einschlägigen Vorschriften.
  • Gewährleistung einer besseren Vertretung und stärkeren Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftspflicht und Legitimität dieser Institutionen zu verbessern.
  • Erleichterung einer geordneten, sicheren, regelmäßigen und verantwortungsvollen Migration und Mobilität von Menschen, unter anderem durch die Anwendung einer geplanten und gut gesteuerten Migrationspolitik.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Anwendung des Grundsatzes der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, der am wenigsten entwickelten Länder, in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der Welthandelsorganisation.
  • Förderung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) und der Finanzströme, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen (FDI), für die Länder, in denen der Bedarf am größten ist, d.h. die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselstaaten und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen.
  • Bis 2030 sollen die Transaktionskosten für Überweisungen von Migranten auf unter 3 Prozent gesenkt und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigt werden.

Städte nehmen nur drei Prozent der Weltfläche ein, verbrauchen aber drei Viertel der globalen Ressourcen und sind für 75 Prozent der globalen Emissionen verantwortlich. Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt in Städten, und bis 2050 wird mit einem Anstieg auf bis zu 70% gerechnet. Städte sind die wichtigsten Motoren der lokalen und nationalen Wirtschaft und Zentren des Wohlstands. Ziel 11 zielt darauf ab, die Pro-Kopf-Umweltbelastung der Städte zu verringern. Die Stadtentwicklung soll integrativer und nachhaltiger werden, unter anderem durch partizipative, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung. Außerdem soll der allgemeine Zugang zu sicheren und integrativen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleistet werden, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Ebenso sollte der Zugang zu sicheren und erschwinglichen Wohnungen und Verkehrssystemen gewährleistet sein.

Was soll erreicht werden?
  • Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und erschwinglichem Wohnraum und zu grundlegenden Dienstleistungen für alle gewährleisten und die Slums sanieren.
  • Bis 2030 Zugang zu sicheren, erschwinglichen, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle und Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen.
  • Bis 2030 die Urbanisierung integrativer und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipative, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -verwaltung in allen Ländern stärken.
  • Verstärkte Anstrengungen zum Schutz und zur Erhaltung des Kultur- und Naturerbes der Welt.
  • Bis 2030 die Zahl der Todesopfer und der von Katastrophen, einschließlich wasserbedingter Katastrophen, betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch verursachten direkten wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt erheblich verringern, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und der Menschen in gefährdeten Situationen liegt.
  • Bis 2030 Verringerung der Pro-Kopf-Umweltbelastung der Städte, auch unter besonderer Berücksichtigung der Luftqualität und der Behandlung von Siedlungs- und anderen Abfällen.
  • Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Was soll erreicht werden?
  • Unterstützung positiver wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Verknüpfungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten durch eine verbesserte nationale und regionale Entwicklungsplanung.
  • bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Strategien und Pläne zur Förderung der Inklusion, der Ressourceneffizienz, des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Katastrophenresistenz annehmen und umsetzen, deutlich erhöhen und ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen im Einklang mit dem Sendai-Rahmen für die Verringerung des Katastrophenrisikos 2015-2030 entwickeln und umsetzen.
  • Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder, auch durch finanzielle und technische Hilfe, beim Bau nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unter Verwendung einheimischer Materialien.

Die Weltbevölkerung verbraucht derzeit mehr Ressourcen, als die Ökosysteme bereitstellen können. Damit die soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der Tragfähigkeit der Ökosysteme stattfinden kann, muss die Art und Weise, wie unsere Gesellschaft Güter produziert und konsumiert, grundlegend geändert werden. Ziel 12 fordert den umweltgerechten Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen. Das Abfallaufkommen soll durch Maßnahmen wie Recycling deutlich reduziert werden. Die Lebensmittelverschwendung soll halbiert und die Unternehmen sollen zu nachhaltigen Geschäftspraktiken angehalten werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Nachhaltigkeitskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen.

Was soll erreicht werden?
  • Umsetzung des Zehn-Jahres-Programms für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei alle Länder, allen voran die Industrieländer, unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes und der Kapazitäten der Entwicklungsländer handeln sollten.
  • Erreichen einer nachhaltigen Bewirtschaftung und effizienten Nutzung der natürlichen Ressourcen bis 2030.
  • Halbierung der weltweiten Lebensmittelverschwendung pro Kopf im Einzelhandel und bei den Verbrauchern bis 2030 und Verringerung der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette, einschließlich der Nachernteverluste.
  • bis 2020 eine umweltverträgliche Bewirtschaftung von Chemikalien und sämtlichen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen zu erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden deutlich zu verringern, um ihre negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren.
  • Bis 2030 soll das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verringerung, Recycling und Wiederverwendung deutlich reduziert werden.
  • Ermutigung von Unternehmen, insbesondere von großen und transnationalen Unternehmen, zur Einführung nachhaltiger Praktiken und zur Aufnahme von Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Berichterstattung.
  • Förderung nachhaltiger Praktiken im öffentlichen Beschaffungswesen im Einklang mit nationalen Strategien und Prioritäten.
  • Bis 2030 soll sichergestellt werden, dass die Menschen überall über relevante Informationen und ein Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und ein Leben im Einklang mit der Natur verfügen.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Unterstützung der Entwicklungsländer beim Ausbau ihrer wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten für den Übergang zu nachhaltigeren Verbrauchs- und Produktionsmustern.
  • Entwicklung und Anwendung von Instrumenten zur Überwachung der Auswirkungen eines nachhaltigen Tourismus, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und Produkte fördert, auf die nachhaltige Entwicklung.
  • Rationalisierung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe, die einen verschwenderischen Verbrauch begünstigen, durch Beseitigung von Marktverzerrungen im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten, u. a. durch Umstrukturierung der Besteuerung und schrittweise Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um deren Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Umstände der Entwicklungsländer in vollem Umfang zu berücksichtigen sind und die potenziellen negativen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer Weise zu minimieren sind, die die Armen und betroffenen Gemeinschaften schützt.

Der Klimawandel ist eine zentrale Herausforderung für die nachhaltige Entwicklung. Die Erwärmung der Erdatmosphäre gefährdet die Lebensgrundlagen großer Teile der Bevölkerung in weniger entwickelten Regionen der Welt, während in entwickelten Gebieten vor allem die Infrastruktur und einzelne Wirtschaftszweige den Risiken des Klimawandels ausgesetzt sind. Ziel 13 fordert die Staaten auf, Klimaschutzmaßnahmen in ihre nationale Politik zu integrieren und sich gegenseitig bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen. Es geht auch um die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Naturkatastrophen. Die Zusage der Industrieländer, bis 2020 gemeinsam jährlich $100 Milliarden aus allen Quellen aufzubringen, um die Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen, wird bekräftigt.

Was soll erreicht werden?
  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern.
  • Einbeziehung von Klimaschutzmaßnahmen in nationale Politiken, Strategien und Planungen.
  • Verbesserung der Bildung und des Bewusstseins sowie der personellen und institutionellen Kapazitäten für die Eindämmung des Klimawandels, die Anpassung, die Schadensbegrenzung und die Frühwarnung.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Erfüllung der von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen eingegangenen Verpflichtung, bis 2020 gemeinsam jährlich $100 Mrd. aus allen Quellen aufzubringen, um die Bedürfnisse der Entwicklungsländer im Rahmen sinnvoller Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu befriedigen, und vollständige Umsetzung der Grünen
  • den Grünen Klimafonds voll funktionsfähig zu machen, indem er so schnell wie möglich mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet wird.
  • Förderung von Mechanismen zum Aufbau wirksamer Planungs- und Bewältigungskapazitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, unter anderem durch gezielte Förderung von Frauen, jungen Menschen und lokalen und marginalisierten Gemeinschaften.

Die Verschmutzung und Übernutzung der Meere verursacht zunehmend Probleme, wie die akute Bedrohung der biologischen Vielfalt, die Versauerung der Meere und die Zunahme des Plastikmülls. Eine wachsende Weltbevölkerung wird in Zukunft noch stärker von den Ressourcen der Ozeane abhängig sein. Ziel 14 fordert, bis 2025 alle Formen der Meeresverschmutzung deutlich zu reduzieren und die Versauerung der Meere zu minimieren. Bereits bis 2020 sollen die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaftet und geschützt werden. Ebenso sollen die Fischereiaktivitäten bis 2020 wirksam reguliert werden. Um die Überfischung der Meere zu stoppen, sollen illegale und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fischereipraktiken bis 2020 beendet werden. Ebenso sollen bestimmte Formen von Fischereisubventionen verboten werden.

Was soll erreicht werden?
  • Bis 2025 sollen alle Formen der Meeresverschmutzung durch Aktivitäten an Land und insbesondere durch Abfälle und Nährstoffe im Meer vermieden und deutlich reduziert werden.
  • Bis 2020 nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der Meeres- und Küstenökosysteme, um erhebliche negative Auswirkungen zu vermeiden, u. a. durch Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung, damit die Meere wieder gesund und produktiv werden.
  • Minimierung der Ozeanversauerung und Bewältigung ihrer Auswirkungen, auch durch verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen.
  • Bis 2020 wirksame Regulierung der Fischereitätigkeiten und Beendigung der Überfischung, der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei und der destruktiven Fischereipraktiken sowie Umsetzung wissenschaftlich fundierter Bewirtschaftungspläne, um die Fischbestände in kürzester Zeit zumindest auf ein Niveau zu bringen, das unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale den höchstmöglichen Dauerertrag gewährleistet.
  • Bis 2020 sollen mindestens 10 % der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit nationalem und internationalem Recht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten werden.
  • Bis 2020 Verbot bestimmter Formen von Fischereisubventionen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Abschaffung von Subventionen, die zur illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei beitragen, und keine Einführung neuer Subventionen dieser Art, in der Erkenntnis, dass eine angemessene und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder ein untrennbarer Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen über Fischereisubventionen sein sollte.
  • Bis 2030 Steigerung des wirtschaftlichen Nutzens für kleine Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder, der sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergibt, insbesondere durch eine nachhaltige Bewirtschaftung von Fischerei, Aquakultur und Tourismus.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Vertiefung der wissenschaftlichen Kenntnisse, Ausbau der Forschungskapazitäten und Transfer von Meerestechnologien unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für den Transfer von Meerestechnologien, um die Gesundheit der Meere zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselstaaten und der am wenigsten entwickelten Länder, zu erhöhen.
  • Sicherstellung des Zugangs der kleinen handwerklichen Fischer zu den Meeresressourcen und Märkten.
  • Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen und zu diesem Zweck Umsetzung des internationalen Rechts, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegt ist.

Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sind für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung sowie für das Überleben der Menschen von entscheidender Bedeutung. Der Verlust der Waldfläche bedroht das menschliche Wohlergehen, wobei die arme Landbevölkerung besonders betroffen ist. Die biologische Vielfalt ist die Grundlage für die ökologische Entwicklung. Ziel 15 fordert die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Ökosystemen. Die Entwaldung soll gestoppt und geschädigte Wälder wiederhergestellt werden. Die Wiederaufforstung soll weltweit deutlich gesteigert werden. Ebenso soll bis 2030 die Wüstenbildung bekämpft und die von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Gebiete rehabilitiert werden. Zum Schutz der biologischen Vielfalt werden in Ziel 15 dringende Maßnahmen zur Beendigung der Wilderei und des Handels mit geschützten Pflanzen- und Tierarten gefordert.

Was soll erreicht werden?
  • bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Land- und Binnensüßwasserökosystemen und ihrer Leistungen, insbesondere von Wäldern, Feuchtgebieten, Gebirgen und Trockengebieten, gewährleisten.
  • Bis 2020 Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung aller Waldarten, Beendigung der Entwaldung, Wiederherstellung geschädigter Wälder und erhebliche Steigerung der Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit.
  • Bis 2030: Bekämpfung der Wüstenbildung, Sanierung degradierter Flächen und Böden, einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen, mit dem Ziel einer Welt, in der die Bodendegradation neutralisiert ist.
  • Bis 2030 soll die Erhaltung der Bergökosysteme, einschließlich ihrer biologischen Vielfalt, sichergestellt werden, um ihre Fähigkeit zu stärken, wesentliche Vorteile für die nachhaltige Entwicklung zu liefern.
  • Ergreifung dringender und signifikanter Maßnahmen, um die Zerstörung natürlicher Lebensräume zu verringern, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und das Aussterben bedrohter Arten bis 2020 zu verhindern.
  • Förderung einer fairen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile und eines angemessenen Zugangs zu diesen Ressourcen, wie auf internationaler Ebene vereinbart.
  • Dringende Maßnahmen zur Beendigung der Wilderei und des Handels mit geschützten Pflanzen- und Tierarten und zur Lösung des Problems des Angebots an und der Nachfrage nach illegalen Wildtierprodukten.
  • Bis 2020 Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung invasiver gebietsfremder Arten, zur deutlichen Verringerung ihrer Auswirkungen auf terrestrische und aquatische Ökosysteme und zur Bekämpfung oder Beseitigung prioritärer Arten.
  • Bis 2020 sollen die Werte der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt in die nationale und lokale Planung, die Entwicklungsprozesse, die Strategien zur Armutsbekämpfung und die allgemeinen Rechnungslegungssysteme einbezogen werden.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Beschaffung und deutliche Erhöhung von Finanzmitteln aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
  • Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen für die Finanzierung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung aufbringen und den Entwicklungsländern geeignete Anreize für eine verstärkte Anwendung dieser Bewirtschaftungsform bieten, insbesondere zum Zweck der Erhaltung und Wiederaufforstung der Wälder.
  • Verstärkte globale Unterstützung für Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschützten Arten, auch durch die Stärkung der Fähigkeit lokaler Gemeinschaften, nachhaltige Einkommensmöglichkeiten zu nutzen.

Ohne friedliche und integrative Gesellschaften und gute Regierungsführung ist Entwicklung nachweislich nicht nachhaltig. Die Wiederherstellung von Frieden und rechenschaftspflichtigen Institutionen trägt wesentlich zur Entwicklung bei. Ziel 16 zielt daher auf die Förderung friedlicher und integrativer Gesellschaften ab. Es zielt auch darauf ab, Korruption und Bestechung sowie illegale Waffen- und Finanzströme deutlich zu reduzieren. Rechtsstaatlichkeit und partizipative Institutionen sollen gefördert und ein gleichberechtigter Zugang zur Justiz gewährleistet werden, damit friedliche und integrative Gesellschaften entstehen können..

Was soll erreicht werden?
  • Deutliche Verringerung aller Formen von Gewalt und der gewaltbedingten Sterblichkeit überall.
  • Beendigung des Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern, des Kinderhandels, der Folter und aller Formen von Gewalt gegen Kinder.
  • Förderung der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene und Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz für alle.
  • Bis 2030 deutliche Verringerung der illegalen Finanz- und Waffenströme, verstärkte Einziehung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte und Bekämpfung aller Formen der organisierten Kriminalität.
  • Erhebliche Verringerung von Korruption und Bestechung in all ihren Formen.
  • Aufbau effizienter, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen auf allen Ebenen.
  • Sicherstellen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, integrativ, partizipativ und repräsentativ ist.
  • Ausweitung und Stärkung der Beteiligung der Entwicklungsländer an den Institutionen der Weltordnungspolitik.
  • Bis 2030 soll sichergestellt werden, dass alle Menschen durch die Registrierung ihrer Geburt eine legale Identität besitzen.
  • Gewährleistung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen und Schutz der Grundfreiheiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkommen.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
  • Unterstützung der zuständigen nationalen Einrichtungen, insbesondere durch internationale Zusammenarbeit, beim Aufbau von Kapazitäten auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität, insbesondere in Entwicklungsländern.
  • Förderung und Durchsetzung von diskriminierungsfreien Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung.

Um die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) erfolgreich umzusetzen, bedarf es einer umfassenden Finanzierungsgrundlage, die über die öffentliche Entwicklungshilfe hinausgeht. Neben öffentlichen und privaten Mitteln sollte auch die Politik einen größeren Beitrag zur Erreichung der Ziele leisten. In Ziel 17 erneuern die Industrieländer ihre Zusage, 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden. Um die Abhängigkeit von ausländischer Unterstützung zu verringern, soll die Mobilisierung inländischer Ressourcen verstärkt werden. Die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation soll gestärkt und ein gerechtes multilaterales Handelssystem gefördert werden.

Was soll erreicht werden?

Im Bereich der Finanzierung:

  • Stärkung der Mobilisierung inländischer Ressourcen, unter anderem durch internationale Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben.
  • Sicherstellen, dass die Industrieländer ihre ODA-Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen, einschließlich der von vielen Industrieländern eingegangenen Verpflichtung, das Ziel von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für die ODA an die Entwicklungsländer und von 0,15 bis 0,20 Prozent an die am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; die ODA-Geber werden ermutigt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für die am wenigsten entwickelten Länder als Ziel in Betracht zu ziehen.
  • Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer.
  • Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Erreichung einer langfristigen Schuldentragfähigkeit durch koordinierte Maßnahmen zur Förderung der Schuldenfinanzierung, des Schuldenerlasses bzw. der Schuldenumstrukturierung und zur Lösung des Problems der Auslandsverschuldung hoch verschuldeter armer Länder, um die Überschuldung zu verringern.
  • Verabschiedung und Umsetzung von Investitionsförderprogrammen für die am wenigsten entwickelten Länder.

Im Bereich der Technologie:

  • Ausbau der regionalen und internationalen Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie des Zugangs zu diesen Bereichen und Stärkung des Wissensaustauschs zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen, unter anderem durch eine bessere Koordinierung zwischen den bestehenden Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung.
  • Förderung der Entwicklung, des Transfers, der Verbreitung und des Einsatzes umweltverträglicher Technologien in den Entwicklungsländern zu einvernehmlich festgelegten günstigen Bedingungen, einschließlich Zugeständnissen und Vorzugskonditionen.
  • die Technologiebank und den Mechanismus für den Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 voll einsatzfähig zu machen und den Einsatz von Grundlagentechnologien, insbesondere von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu fördern

Zum Aufbau von Kapazitäten:

  • Stärkung der internationalen Unterstützung für die Umsetzung eines wirksamen und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, insbesondere durch Nord-Süd- und Süd-Süd-Kooperation und Dreieckskooperation.
  • Im Bereich des Handels:
  • Förderung eines universellen, regelbasierten, offenen, diskriminierungsfreien und gerechten multilateralen Handelssystems unter dem Dach der Welthandelsorganisation, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha.
  • Deutliche Steigerung der Ausfuhren der Entwicklungsländer mit dem Ziel, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Ausfuhren bis 2020 zu verdoppeln.
  • Rasche Verwirklichung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf Dauer für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation, u. a. durch Sicherstellung, dass die für Einfuhren aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden Präferenzursprungsregeln transparent und einfach sind und den Marktzugang erleichtern.

Zu systemischen Fragen | Politische und institutionelle Kohärenz:

  • Verbesserung der globalen makroökonomischen Stabilität, insbesondere durch politische Koordination und Kohärenz.
  • Verbesserung der politischen Kohärenz zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung.
  • Respektierung des politischen Spielraums und der Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung der Armut und zur nachhaltigen Entwicklung.
  • Stärkung der Globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung, ergänzt durch Multi-Akteurs-Partnerschaften zur Mobilisierung und gemeinsamen Nutzung von Wissen, Fachwissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) in allen Ländern, insbesondere in Entwicklungsländern, zu unterstützen.
  • Unterstützung und Förderung der Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften, aufbauend auf den Erfahrungen und Fundraising-Strategien bestehender Partnerschaften.
  • Bis 2020 verstärkte Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselstaaten, mit dem Ziel, über deutlich mehr hochwertige, aktuelle und zuverlässige Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und anderen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind.
  • Bis 2030 auf bestehenden Initiativen aufbauen, um Messgrößen für den Fortschritt bei der nachhaltigen Entwicklung zu entwickeln, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau statistischer Kapazitäten in den Entwicklungsländern unterstützen.

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