ZIEL 15: Leben an Land
Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sind für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung sowie für das Überleben der Menschen von entscheidender Bedeutung. Der Verlust der Waldfläche bedroht das menschliche Wohlergehen, wobei die arme Landbevölkerung besonders betroffen ist. Die biologische Vielfalt ist die Grundlage für die ökologische Entwicklung. Ziel 15 fordert die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Ökosystemen. Die Entwaldung soll gestoppt und geschädigte Wälder wiederhergestellt werden. Die Wiederaufforstung soll weltweit deutlich gesteigert werden. Ebenso soll bis 2030 die Wüstenbildung bekämpft und die von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Gebiete rehabilitiert werden. Zum Schutz der biologischen Vielfalt werden in Ziel 15 dringende Maßnahmen zur Beendigung der Wilderei und des Handels mit geschützten Pflanzen- und Tierarten gefordert.
Was soll erreicht werden?
- bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von Land- und Binnensüßwasserökosystemen und ihrer Leistungen, insbesondere von Wäldern, Feuchtgebieten, Gebirgen und Trockengebieten, gewährleisten.
- Bis 2020 Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung aller Waldarten, Beendigung der Entwaldung, Wiederherstellung geschädigter Wälder und erhebliche Steigerung der Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit.
- Bis 2030: Bekämpfung der Wüstenbildung, Sanierung degradierter Flächen und Böden, einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen, mit dem Ziel einer Welt, in der die Bodendegradation neutralisiert ist.
- Bis 2030 soll die Erhaltung der Bergökosysteme, einschließlich ihrer biologischen Vielfalt, sichergestellt werden, um ihre Fähigkeit zu stärken, wesentliche Vorteile für die nachhaltige Entwicklung zu liefern.
- Ergreifung dringender und signifikanter Maßnahmen, um die Zerstörung natürlicher Lebensräume zu verringern, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und das Aussterben bedrohter Arten bis 2020 zu verhindern.
- Förderung einer fairen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile und eines angemessenen Zugangs zu diesen Ressourcen, wie auf internationaler Ebene vereinbart.
- Dringende Maßnahmen zur Beendigung der Wilderei und des Handels mit geschützten Pflanzen- und Tierarten und zur Lösung des Problems des Angebots an und der Nachfrage nach illegalen Wildtierprodukten.
- Bis 2020 Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung invasiver gebietsfremder Arten, zur deutlichen Verringerung ihrer Auswirkungen auf terrestrische und aquatische Ökosysteme und zur Bekämpfung oder Beseitigung prioritärer Arten.
- Bis 2020 sollen die Werte der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt in die nationale und lokale Planung, die Entwicklungsprozesse, die Strategien zur Armutsbekämpfung und die allgemeinen Rechnungslegungssysteme einbezogen werden.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
- Beschaffung und deutliche Erhöhung von Finanzmitteln aus allen Quellen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
- Erhebliche Mittel aus allen Quellen und auf allen Ebenen für die Finanzierung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung aufbringen und den Entwicklungsländern geeignete Anreize für eine verstärkte Anwendung dieser Bewirtschaftungsform bieten, insbesondere zum Zweck der Erhaltung und Wiederaufforstung der Wälder.
- Verstärkte globale Unterstützung für Maßnahmen zur Bekämpfung der Wilderei und des Handels mit geschützten Arten, auch durch die Stärkung der Fähigkeit lokaler Gemeinschaften, nachhaltige Einkommensmöglichkeiten zu nutzen.