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ZIEL 14; Leben unter Wasser

Die Verschmutzung und Übernutzung der Meere verursacht zunehmend Probleme, wie die akute Bedrohung der biologischen Vielfalt, die Versauerung der Meere und die Zunahme des Plastikmülls. Eine wachsende Weltbevölkerung wird in Zukunft noch stärker von den Ressourcen der Ozeane abhängig sein. Ziel 14 fordert, bis 2025 alle Formen der Meeresverschmutzung deutlich zu reduzieren und die Versauerung der Meere zu minimieren. Bereits bis 2020 sollen die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaftet und geschützt werden. Ebenso sollen die Fischereiaktivitäten bis 2020 wirksam reguliert werden. Um die Überfischung der Meere zu stoppen, sollen illegale und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fischereipraktiken bis 2020 beendet werden. Ebenso sollen bestimmte Formen von Fischereisubventionen verboten werden.

Was soll erreicht werden?

  • Bis 2025 sollen alle Formen der Meeresverschmutzung durch Aktivitäten an Land und insbesondere durch Abfälle und Nährstoffe im Meer vermieden und deutlich reduziert werden.
  • Bis 2020 nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der Meeres- und Küstenökosysteme, um erhebliche negative Auswirkungen zu vermeiden, u. a. durch Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung, damit die Meere wieder gesund und produktiv werden.
  • Minimierung der Ozeanversauerung und Bewältigung ihrer Auswirkungen, auch durch verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen.
  • Bis 2020 wirksame Regulierung der Fischereitätigkeiten und Beendigung der Überfischung, der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei und der destruktiven Fischereipraktiken sowie Umsetzung wissenschaftlich fundierter Bewirtschaftungspläne, um die Fischbestände in kürzester Zeit zumindest auf ein Niveau zu bringen, das den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale gewährleistet.
  • Bis 2020 sollen mindestens 10 % der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit nationalem und internationalem Recht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten werden.
  • Bis 2020 Verbot bestimmter Formen von Fischereisubventionen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Abschaffung von Subventionen, die zur illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei beitragen, und keine Einführung neuer Subventionen dieser Art, in der Erkenntnis, dass eine angemessene und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder ein untrennbarer Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen über Fischereisubventionen sein sollte.
  • Bis 2030 Steigerung des wirtschaftlichen Nutzens für kleine Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder, der sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergibt, insbesondere durch eine nachhaltige Bewirtschaftung von Fischerei, Aquakultur und Tourismus.

Wie soll das Ziel erreicht werden?

  • Vertiefung der wissenschaftlichen Kenntnisse, Ausbau der Forschungskapazitäten und Transfer von Meerestechnologien unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für den Transfer von Meerestechnologien, um die Gesundheit der Meere zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselstaaten und der am wenigsten entwickelten Länder, zu erhöhen.
  • Sicherstellung des Zugangs der kleinen handwerklichen Fischer zu den Meeresressourcen und Märkten.
  • Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen und zu diesem Zweck Umsetzung des internationalen Rechts, wie es im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen niedergelegt ist.
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