ZIEL 10: Abbau von Ungleichheiten
Was soll erreicht werden?
Die weltweiten Ungleichheiten sind sehr groß und eines der größten Hindernisse für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. In den letzten Jahren haben die Ungleichheiten innerhalb vieler Länder zugenommen. Daher konzentriert sich Ziel 10 auf die Verringerung der Ungleichheiten innerhalb und zwischen den Ländern. Ziel 10 fordert eine nachhaltige Steigerung des Einkommenswachstums für die ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung. Bis 2030 sollen alle Menschen in die Lage versetzt und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Integration gefördert werden. Die Chancengleichheit soll durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken gewährleistet werden. Die geordnete und sichere Migration und Mobilität von Menschen soll erleichtert werden. Die Entwicklungsländer sollten in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen besser vertreten sein und ein größeres Mitspracherecht bei der Entscheidungsfindung haben.
- Bis 2030 schrittweise Erzielung und Aufrechterhaltung eines Einkommenswachstums über dem nationalen Durchschnitt für die ärmsten 40 % der Bevölkerung.
- Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Integration zu fördern.
- Gewährleistung der Chancengleichheit und Verringerung der Ungleichheit der Ergebnisse, insbesondere durch die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzlicher, politischer und anderer Maßnahmen in diesem Bereich.
- Politische Maßnahmen ergreifen, insbesondere in den Bereichen Steuern, Löhne und Sozialschutz, und schrittweise mehr Gleichheit erreichen.
- Verbesserung der Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen und verstärkte Anwendung der einschlägigen Vorschriften.
- Gewährleistung einer besseren Vertretung und stärkeren Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftspflicht und Legitimität dieser Institutionen zu verbessern.
- Erleichterung einer geordneten, sicheren, regelmäßigen und verantwortungsvollen Migration und Mobilität von Menschen, unter anderem durch die Anwendung einer geplanten und gut gesteuerten Migrationspolitik.
Wie soll das Ziel erreicht werden?
- Anwendung des Grundsatzes der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, der am wenigsten entwickelten Länder, in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der Welthandelsorganisation.
- Förderung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) und der Finanzströme, einschließlich ausländischer Direktinvestitionen (FDI), für die Länder, in denen der Bedarf am größten ist, d.h. die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselstaaten und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen.
- Bis 2030 sollen die Transaktionskosten für Überweisungen von Migranten auf unter 3 Prozent gesenkt und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigt werden.